Ausgabe vom Donnerstag, 10. Juni 2010



Mehr Zeit für sich

Liebe Leserin, lieber Leser,

erst Roland Koch dann Horst Köhler. Innerhalb von 2 Wochen haben 2 Spitzenpolitiker das Handtuch geworfen. Nicht weil sie zum Rücktritt gedrängt wurden, sondern weil sie einfach nicht mehr wollten. Weil sie keine Unterstützung mehr fanden.

Dieses Gefühl kennen auch viele Chefs, wenn sie ehrenamtlich aktiv sind. Denn das Ehrenamt bietet die Möglichkeit auch noch gesellschaftlich Gutes zu bewirken. Doch was geschieht, wenn Sie plötzlich allein gelassen werden? Dann liegt nahe, es Koch und Köhler nachzutun. Das hat Vorteile: mehr Zeit für sich oder andere Aufgaben, weniger Frustration und insgesamt ein besseres Selbstmanagement.

In diesem Chefletter erfahren Sie, wie Sie Ämter loswerden, deren Sie überdrüssig sind und wie Sie so mehr Zeit für Wichtigeres wiedergewinnen.

Ihr
Dr. Marc-Wilhelm Kohfink



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Bleiben Sie verschwiegen

Sind Sie erst einmal zurückgetreten, sind Sie nach diesem Rücktritt dennoch nicht „vogelfrei“. Es ist Ihnen weiterhin verboten, vereinsinterne Vorgänge an Dritte weiterzugeben – oder für sich zu nutzen.

Beispiele: Ein ausgeschiedener Vorstand nutzt die Mitgliederliste, die nur dem aktiven Vorstand zugänglich ist, um für sein Unternehmen zu werben. Oder: Das Mitglied lässt einem im Wettbewerb stehenden Verein vertrauliche Informationen wie Beschlüsse über Beitragssätze, Verpflichtungen oder Ähnliches zukommen.

Kurz: Auch ohne Amt sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Darin unterscheiden Sie sich nicht von den ausgeschiedenen Mitarbeitern Ihrer Firma. Ein anderes Verhalten kann umfangreiche Schadensersatzansprüche auslösen!



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In Job und Freizeit: Entlarven Sie die Wissens-Blöffer!

Verblüffen Sie andere jetzt mit Wissen, dass Sie so nirgendwo finden: bei Google nicht, im Lexikon nicht und auch nicht in Fachbüchern. Alles, was Sie brauchen, ist das 20-Minuten-Schlaukopf-Training. Zeigen Sie den Blendern und Blöffern, wie gute Allgemeinbildung heute wirklich aussieht. Werden Sie zum Wissens-Verblüffer und entlarven Sie die Wissens-Blöffer in Freizeit und Job!



Kehren Sie nicht mehr zurück

Haben Sie erst einmal den Rücktritt erklärt und hat der Überdruss so sein Ventil gefunden, kommen meist kurz daraufl die schönen Momente des Amtes in die Erinnerung zurück. Doch machen Sie sich bewusst: Sie haben eine Entscheidung getroffen und kundgetan. Haben Sie erst einmal Ihren Rücktritt erklärt, können Sie diese Erklärung nicht mehr rückgängig machen. Es gibt also keinen Widerruf des Widerrufes!

Möchten Sie danach das Vorstandsamt doch fortführen, geht dies nur über eine erneute Bestellung, in der Regel also über Neuwahlen. Das ist ein schwieriger Weg, der nur gelingt, wenn Sie aus für jeden nachvollziehbaren Gründen das Handtuch geworfen haben, wenn Sie sich z. B. um pflegebedürftige Angehörige kümmern wollten oder wenn Sie ihre Firma unerwartet so stark beansprucht hat, dass Sie das Amt (vorübergehend) nicht ausüben konnten.



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Wie vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern wichtige Werte?

Wie können Sie es anstellen, Werte und Vorstellungen, wie z.B. Eigenverantwortlichkeit und Teamfähigkeit, zu vermitteln, ohne den berühmten "erhobenen Zeigefinger" zu bemühen? Ohne Ihren Mitarbeitern zu nahe zu treten? Nur, wenn es Ihnen gelingt, solche Botschaften angemessen rüberzubringen, werden Ihre Mitarbeiter Ihre Vorstellungen annehmen, leben und nach außen tragen – und somit zum positiven Image Ihres Unternehmens beitragen.




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USt.-ID: DE812639372 | Amtsgericht Bonn, HRB 8165 | Vorstand: Helmut Graf
ISSN 1863-5318

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