Ausgabe vom Freitag, 18. Juni 2010



Ohne Moos nix los

Liebe Leserin, lieber Leser,

sind Sie eine Innovationsgazelle oder -schnecke?

"Gazellen" sind nach einer Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hochinnovative kleine und mittlere Unternehmen. Sie brechen aus existierenden Mustern aus und verantworten viele der "großen Veränderungen". Die Anzahl ihrer Mitarbeiter wächst um 20 Prozent in den ersten Jahren. Der Haken an den Gazellen: Von ihnen gibt es in einer Volkswirtschaft nur sehr wenige.

In den OECD-Ländern ist es durchschnittlich 1 % der KMU, das als Gazellen klassifiziert werden kann. Das größte Hinderniss für Innovation ist der Mangel an Geld.

Heute erfahren Sie in meinem Chefletter, wie Sie diesen Mangel beheben können.

Ihr
Dr. Marc-Wilhelm Kohfink



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Nutzen Sie Eigenmittel

Deutsche KMU finanzieren ihre Innovationsanstrengungen zu mehr als 70% über eigene Mittel. Externe Finanzierungsquellen spielten hingegen eine untergeordnete Rolle, wie die KfW auf der Datenbasis ihres Mittelstandspanels ermittelt hat.

Die Untersuchung der KfW zeigt, dass sich die Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Innovationsaufwendungen nur in sehr geringem Maße auf Bankkredite stützen. So würden nur 12% der Innovationsaufwendungen über Bankkredite finanziert.

Dieser Anteil sinkt mit steigender Forschungs- und Entwicklungsintensität: Unternehmen mit hoher Forschungs- und Entwicklungsintensität würden so gut wie gar nicht auf diese Finanzierungsform zurückgreifen.

Chefletter-Tipp: Bilden Sie Aufwandsrückstellungen für die Entwicklung von Innovationen. Diese unterscheiden sich von den anderen Rückstellungen dadurch, dass sie keine Verpflichtung gegenüber einem Dritten bedeuten, sondern wegen einer Verpflichtung des Unternehmens gegen sich selbst gebildet werden.



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Finanzamt: Drittwissen hilft weiter

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Nutzen Sie die Fördermittel des Bundes

Falls Sie Ihre Innovationen fremdfinanzieren müssen, können Sie auf eine umfangreiche Innovationsfinanzierung durch Förderprogramme des Bundes und der Länder zurückgreifen. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Gefördert werden

  • Kooperationsprojekte: FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens 2Unternehmen (KU), zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung (KF), einschließlich FuE-Verbundprojekte (VP), sowie FuE-Projekte von Unternehmen, die mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner verbunden sind (KA).
  • Einzelprojekte (EP) als einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen in Ostdeutschland sowie – befristet bis 31. Dezember 2010 – auch in Westdeutschland.
  • Netzwerkprojekte zur Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindestens 6Unternehmen (NW).Unterstützt werden Management- und Organisationsdienstleistungen zur Erarbeitung und Umsetzung der Netzwerkkonzeption.
  • innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen für Kooperations- und Einzelprojekte, die im engen sachlichen und terminlichen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen.
Informationen und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.



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