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simplify Internet-Letter - Einfach besser online! - E-Mail Newsletter vom 6. April 2010 | |||
Online-Test: Welche beruflichen Talente und Fähigkeiten haben Sie? Liebe Leserin, lieber Leser, sind Sie mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zufrieden? Oder glauben Sie, dass ungenutzte Talente in Ihnen schlummern bzw. dass Sie Ihre Stärken nicht ausreichend nutzen? Testen Sie sich doch einfach, und erhalten Sie so einen verlässlichen Blick von außen. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem heutigen simplify Internet-Letter.
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Werden Sie zum Meister Ihrer Zeit, Ihrer Aufgaben, Ihrer Organisation
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Wo Sie Ihre Voraussetzungen für berufliche Anforderungen verlässlich testen können "Wer mit seiner beruflichen Tätigkeit zufrieden sein und beruflich vorankommen will, muss wissen, welche Talente in ihm ruhen und welche Tätigkeiten ihm besonders liegen", so die Betreiber der Webseite uni-protokolle.de. Dort steht Ihnen ein kostenloser Test zur Verfügung, der Ihnen verlässlich Ihre Talente aufzeigt (siehe Link unten). Sie beantworten darin jeweils 15 Fragen zu folgenden Persönlichkeitsbereichen: • emotionale Stabilität • Risikobereitschaft und Mut • Offenheit und Fantasie • Gewissenhaftigkeit und Kontrolliertheit • Kontaktfreudigkeit und Extrovertiertheit • soziale Kompetenz und Verträglichkeit Pro Thema benötigen Sie lediglich ein bis zwei Minuten Zeit. Anschließend erhalten Sie aussagefähige Auswertungen und Tipps zum weiteren Vorgehen. Hier geht’s zum Test: | |||
Sie wollen doch nicht zu einer Generation gehören, die in einer Krise ihre Altersvorsorge verloren hat!
Anzeige Sie glauben gar nicht, wie einfach es ist, sich eine sichere Altersvorsorge aufzubauen! | |||
E-Mail: Wie Sie den Zugang von elektronischer Post nachweisen Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Absprache mit einem Geschäftspartner getroffen und der kann sich später nicht mehr daran erinnern. Selbst wenn Sie eine E-Mail geschickt haben und den genauen Zeitpunkt des Versands nachweisen können, hilft Ihnen das wenig. Denn es kommt darauf an, dass die E-Mail im Postfach des Adressaten gelandet ist. Sie kann aber aufgrund einer Fehlleitung oder eines Tippfehlers in der Adresse beim Versand verloren gehen. Im Zweifelsfall ist die Versandbestätigung des E-Mail-Programms deshalb kein anerkannter Beleg (Oberlandesgericht Köln, 05.12.2006, Az: 3 U 167/05). Das sollten Sie tun: Für einen Nachweis bitten Sie den E-Mail-Adressaten bei wichtigen Angelegenheiten um eine kurze Empfangsbestätigung Ihrer E-Mail. Die Aufforderung dazu können Sie z. B. in Ihrer Signatur mit Ihrer Anschrift vorsehen. | |||
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