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Liebe Leserin, lieber Leser, haben Sie schon einmal daran gedacht, eine Gen-Analyse
machen zu lassen? Zumindest gibt es hierzulande einige Firmen, die anbieten,
Ihre Gene auf Erbkrankheiten, Verwandtschaftsverhältnisse oder sogar auf Ihr
sportliches Talent hin zu untersuchen. Liegen solche persönlichen Auswertungen
erst einmal vor, besteht naturgemäß auch die Gefahr des Missbrauchs. Um diesem
zu begegnen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr ein
Gendiagnostik-Gesetz auf den Weg gebracht, das nun am 1. Februar in Kraft
tritt. Lesen Sie heute, was damit geregelt wird.
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Ihre
Dunja Herrmann
Redakteurin Täglich durchblicken |
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| Ganz ohne Gen-Manipulation! |
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| Was bringt das Gendiagnostik-Gesetz? |
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Das
Gendiagnostik-Gesetz schützt in mehrfacher Hinsicht – denn rein theoretisch
kann jeder über das Internet einen DNA-Test bestellen. Und schon mit kleinsten
Mengen an Speichel oder Hautschüppchen wäre eine Analyse durchführbar. Im
Zweifel weiß also der Betroffene gar nicht, dass er gerade getestet wird und für
welchen Zweck seine Daten ausgewertet werden. Aber auch andere Fälle sind
denkbar, wenn Eltern z. B. für ihr ungeborenes Kind eine DNA-Analyse
durchführen lassen, um herauszufinden, ob es später im Leben einmal einem erhöhten Krankheitsrisiko
ausgesetzt ist.
Das neue
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen sieht nun folgendes
vor:
- Es ist vorgeschrieben, dass ein
Arzt die Gen-Analyse durchführt und begleitet.
- DNA-Tests
dürfen nicht anonym und nur mit der schriftlichen Einwilligung des jeweiligen Patienten
durchgeführt werden. Zuvor müssen alle
betroffenen Personen bzw. deren gesetzliche Vertreter über Sinn und Zweck des
Tests informiert und beraten worden sein und dies schriftlich bestätigen.
- Für Abstammungsuntersuchungen
gilt demnach, dass Vaterschaftstests z. B. nicht mehr ohne Wissen der Mutter
möglich sind. Sie dürfen nur noch nach vorheriger Beratung und von
Einrichtungen durchgeführt werden, die eine entsprechende offizielle
Akkreditierung nachweisen können.
- Vorgeburtliche Tests dürfen nur
dann gemacht werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Es ist verboten, nach Gen-Defekten
zu suchen, die nach anerkanntem Stand der Wissenschaft erst im Erwachsenenalter
zu einer Krankheit führen können.
- Grundsätzlich
dürfen weder Versicherungen noch Arbeitgeber Gen-Daten ihrer Versicherten oder
Mitarbeiter speichern oder auswerten. Eine Ausnahme bilden Lebensversicherungen
ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro – für diese kann die Versicherung
eine Gen-Analyse verlangen.
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