4. Februar 2010

Liebe Leserin, lieber Leser,

wie gestern bekannt wurde, gab es eine Phishing-Attacke auf den Emissionshandel: Kontoinhaber zahlreicher Emissionshandelsregister in Europa und darüber hinaus wurden durch gefälschte E-Mails aufgefordert, ihre Kontozugangsdaten an eine Website zu übermitteln. Auch einige Nutzer des deutschen Emissionshandelsregisters haben ihre Kontozugangsdaten weitergegeben und so Betrügern den Zugriff auf ihre Konten ermöglicht. Dadurch wurden ca. 250.000 Emissionsberechtigungen (mit einem Wert von jeweils rund 12 Euro) von den Konten unberechtigt transferiert. Die Käufer wussten wohl nicht, dass sie ihre Emissionsrechte von Betrügern erwarben. Wie funktioniert denn überhaupt dieser Emissionshandel? Dazu unten mehr!

 

Ihre

Dunja Herrmann
Redakteurin Täglich durchblicken


 
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   Wie funktioniert der Emissionshandel?
Zuständig für den Emissionshandel in Deutschland ist das Umweltbundesamt – hier wurde eigens dafür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingerichtet. Auf deren Website (www.dehst.de) heißt es:

„Der Emissionshandel geht auf eine alte Idee im Umweltschutz zurück: Die Nutzung natürlicher Ressourcen soll auch in Geldwerten ausgedrückt werden. Der Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen, die für den globalen Temperaturanstieg („Treibhauseffekt“) verantwortlich sind, stellt aus der Sicht des Klimaschutzes einen solchen Verbrauch natürlicher Ressourcen dar. Wer klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstößt, muss im Emissionshandel über entsprechende Berechtigungen verfügen. Stehen dem Verursacher nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann er seinen Ausstoß durch den Einbau klimafreundlicher Technologien verringern oder zusätzliche Berechtigungen erwerben. Die Gesamtmenge an Berechtigungen ist begrenzt.

Die Idee ist also ganz einfach: Für den weltweiten Klimaschutz ist es unerheblich, wo Treibhausgas-Emissionen abgebaut werden – entscheidend ist, dass sie insgesamt abgebaut werden. Die Europäische Union führte den Emissionshandel am 01.01.2005 in ihren Mitgliedstaaten für bestimmte Branchen ein.

Durch ihn findet Klimaschutz im Ergebnis dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht werden kann. Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage werden konkrete Minderungsziele zugeordnet und in diesem Umfang Emissionsberechtigungen zur Verfügung gestellt. Diese Berechtigungen sind handelbar und dienen so als eine Art Gutschrift. Erreicht das Unternehmen die Ziele durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht benötigte Berechtigungen am Markt verkaufen. Alternativ kann es Berechtigungen am Markt zukaufen, wenn eigene Minderungsmaßnahmen teurer ausfallen würden. Erfüllt das Unternehmen seine Minderungsverpflichtung nicht, werden empfindliche Sanktionen fällig.

Ein Beispiel: Die Unternehmen A und B sollen zusammen zehn Prozent ihrer Emissionen abbauen. Während für das Unternehmen B die notwendigen Investitionen zum Emissionsabbau relativ hoch sind, sind die Investitionen im Unternehmen A niedriger. Durch den Emissionshandel ist es für das Unternehmen A wirtschaftlich attraktiv, 20 Prozent seiner Emissionen abzubauen und die dann nicht genutzten Emissionsrechte an das Unternehmen B, das selbst keine Emissionsminderung umgesetzt hat, zu verkaufen. Das Klimaschutzziel ist in jedem Fall erreicht: zehn Prozent der Emissionen der Unternehmen A und B wurden abgebaut.“

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

 


 
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