Zuständig
für den Emissionshandel in Deutschland ist das Umweltbundesamt – hier wurde
eigens dafür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
eingerichtet. Auf deren Website (www.dehst.de) heißt es:
„Der Emissionshandel geht auf eine
alte Idee im Umweltschutz zurück: Die Nutzung natürlicher Ressourcen soll auch
in Geldwerten ausgedrückt werden. Der Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen, die
für den globalen Temperaturanstieg („Treibhauseffekt“) verantwortlich sind,
stellt aus der Sicht des Klimaschutzes einen solchen Verbrauch natürlicher
Ressourcen dar. Wer klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstößt, muss im
Emissionshandel über entsprechende Berechtigungen verfügen. Stehen dem
Verursacher nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann er seinen Ausstoß
durch den Einbau klimafreundlicher Technologien verringern oder zusätzliche
Berechtigungen erwerben. Die Gesamtmenge an Berechtigungen ist begrenzt.
Die Idee ist also ganz einfach: Für
den weltweiten Klimaschutz ist es unerheblich, wo Treibhausgas-Emissionen
abgebaut werden – entscheidend ist, dass sie insgesamt abgebaut werden. Die
Europäische Union führte den Emissionshandel am 01.01.2005 in ihren
Mitgliedstaaten für bestimmte Branchen ein.
Durch ihn
findet Klimaschutz im Ergebnis dort statt, wo er zu den geringsten Kosten
verwirklicht werden kann. Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage
werden konkrete Minderungsziele zugeordnet und in diesem Umfang
Emissionsberechtigungen zur Verfügung gestellt. Diese Berechtigungen sind
handelbar und dienen so als eine Art Gutschrift. Erreicht das Unternehmen die
Ziele durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht
benötigte Berechtigungen am Markt verkaufen. Alternativ kann es Berechtigungen
am Markt zukaufen, wenn eigene Minderungsmaßnahmen teurer ausfallen würden.
Erfüllt das Unternehmen seine Minderungsverpflichtung nicht, werden
empfindliche Sanktionen fällig.
Ein Beispiel: Die
Unternehmen A und B sollen zusammen zehn Prozent ihrer Emissionen abbauen.
Während für das Unternehmen B die notwendigen Investitionen zum Emissionsabbau
relativ hoch sind, sind die Investitionen im Unternehmen A niedriger. Durch den
Emissionshandel ist es für das Unternehmen A wirtschaftlich attraktiv, 20
Prozent seiner Emissionen abzubauen und die dann nicht genutzten
Emissionsrechte an das Unternehmen B, das selbst keine Emissionsminderung
umgesetzt hat, zu verkaufen. Das Klimaschutzziel ist in jedem Fall erreicht:
zehn Prozent der Emissionen der Unternehmen A und B wurden abgebaut.“
Quelle: Deutsche
Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt