11. März 2010

Liebe Leserin, lieber Leser,

wer sehnt sie nicht herbei, die Entlastung unseres Gesundheitssystems ...? Gesundheitsminister Philipp Rösler legt sich gerade mit der Pharmabranche an. Denn die Preise für erfolgreiche, innovative Medikamente liegen hierzulande deutlich über dem europäischen Niveau. Deshalb wolle er die Pharmafirmen in Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen zwingen, sagte Rösler im Interview mit der Bild-Zeitung. Er wolle dafür sorgen, dass Pharmahersteller und Kassen zukünftig kurz nach Markteinführung eines Medikamentes über den Preis verhandeln. Bis es soweit ist, soll es Zwangsrabatte und Preismoratorien geben. Was wir darunter zu verstehen haben, erfahren Sie unten.

Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen

Ihre

Dunja Herrmann
Redakteurin Täglich durchblicken


 
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   Was sind Zwangsrabatte und Preismoratorien?

Zwangsrabatte stellen einen Solidaritätsbeitrag dar, den die Pharmahersteller leisten. Und den gibt es heute schon. In § 130a des Sozialgesetzbuches (SGB V), Absatz 1, heißt es: „Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für ab dem 1. Januar 2003 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 6 vom Hundert des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. Pharmazeutische Unternehmer sind verpflichtet, den Apotheken den Abschlag zu erstatten.“

Im Jahr 2004 gab es schon einmal einen höheren Zwangsabschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag von 16 Prozent; das entlastete die Kassen um mehr als eine Milliarde Euro. Entsprechend kurzfristig soll auch die jetzt von Rösler angesprochene Maßnahme wirken, solange bis die geplante Strukturreform greift. Die Pharmahersteller sollen den Kassen erhöhte Zwangsrabatte geben – im Gespräch sind wieder 10 Prozent, also insgesamt 16 Prozent.

Auch ein zweijähriges Preismoratorium gab es schon einmal ­– die Pharmahersteller durften in dieser Zeit keine Preiserhöhungen durchführen. Als das Moratorium auslief, waren deutliche Preisaufschläge spürbar. Den Begriff Moratorium haben wir an dieser Stelle schon einmal erläutert, als es um die elektronische Gesundheitskarte ging. Das Wort leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet soviel wie „Aufschub, Verzögerung bzw. Verzug“. Aktuell geplant ist ein Preiserhöhungsverbot für die Dauer von drei Jahren.


 
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