Zwangsrabatte stellen einen Solidaritätsbeitrag dar, den die
Pharmahersteller leisten. Und den gibt es heute schon. In § 130a des
Sozialgesetzbuches (SGB V), Absatz 1, heißt es: „Die Krankenkassen erhalten von
Apotheken für ab dem 1. Januar 2003 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel
einen Abschlag in Höhe von 6 vom Hundert des Abgabepreises des pharmazeutischen
Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. Pharmazeutische Unternehmer sind
verpflichtet, den Apotheken den Abschlag zu erstatten.“
Im Jahr 2004 gab es schon einmal einen höheren Zwangsabschlag
für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag von 16 Prozent; das entlastete
die Kassen um mehr als eine Milliarde Euro. Entsprechend kurzfristig soll auch
die jetzt von Rösler angesprochene Maßnahme wirken, solange bis die geplante
Strukturreform greift. Die Pharmahersteller sollen den Kassen erhöhte
Zwangsrabatte geben – im Gespräch sind wieder 10 Prozent, also insgesamt 16
Prozent.
Auch ein zweijähriges Preismoratorium gab es schon einmal –
die Pharmahersteller durften in dieser Zeit keine Preiserhöhungen durchführen.
Als das Moratorium auslief, waren deutliche Preisaufschläge spürbar. Den
Begriff Moratorium haben wir an dieser Stelle schon einmal erläutert, als es um
die elektronische Gesundheitskarte ging. Das Wort leitet sich aus dem
Lateinischen ab und bedeutet soviel wie „Aufschub, Verzögerung bzw. Verzug“. Aktuell
geplant ist ein Preiserhöhungsverbot für die Dauer von drei Jahren.