Viele Verbraucher sind nicht optimal mit Finanzprodukten versorgt.
Verantwortlich hierfür sind ineffiziente Produkte, komplexe
Verbraucherinformationen, mangelnder Wettbewerb, unfaire Vertriebsmethoden und
provisionsgesteuerte Beratungen.
Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass die Renditen der an
Verbraucher vermittelten Geldanlagen durchschnittlich 1 bis 2 Prozent geringer
ausfallen, als bei einer bedarfsgerechten Beratung möglich gewesen wäre. Das
gesamte Geldvermögen der privaten Haushalte beträgt laut Bundesbank aktuell 4,5
Billionen Euro. Bei einem Renditeverlust von 1 bis 2 Prozent läge der Schaden
für die Verbraucher daher bei 45 bis 90 Milliarden Euro. Setzt man den
Renditeverlust vorsichtiger bei 0,5 Prozent, liegt der Schaden immer noch bei
rund 20 Milliarden Euro. Dies entspricht zugleich einer Schätzung des
Bundesverbraucherministeriums aus dem vergangenen Jahr.
Auch an anderer Stelle gibt es Verluste oder Kosten für Verbraucher. Das
Beispiel Dispozinsen: Zwischen
Januar 2008 bis Mai 2009 sank der Leitzins der Europäischen Zentralbank von 4,0
auf 1,0 Prozent, also um 3 Prozentpunkte. Im selben Zeitraum sanken nach einer
Untersuchung der Zeitschrift Finanztest die durchschnittlichen Zinsen für
Dispositionszinsen lediglich von 12,2 Prozent auf 11,9 Prozent, also um 0,3
Prozentpunkte. Hätten die Banken nur die Hälfte der Leitzinssenkung
weitergeben, also zusätzliche 1,2 Prozent, dann hätten die Verbraucher bei
einem Kreditvolumen von 16 Milliarden Euro rund 190 Millionen Euro weniger an
Kreditzinsen zahlen müssen.
Und was müsste nun passieren, damit den Verbrauchern mehr Geld zufließt?
Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) müsste es eine Reform der
Finanzaufsicht geben. Denn die besitzt nicht ausreichende Instrumente, um
gegen missbräuchliches Marktverhalten effektiv vorzugehen. Die wichtigste
Forderung: Der Verbraucherschutz muss als Aufsichtsziel gesetzlich verankert
werden. Dies schreibt die EU-Finanzmarktrichtlinie bereits längst vor. Aufgabe
der Aufsicht wäre es dann, auch für eine bedarfsgerechte Anlageberatung zu
sorgen. „Die Formel lautet: Bessere Aufsicht, weniger Verluste, mehr aufs
Konto", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Zum Weltverbrauchertag:
Ursprung des internationalen Tages ist die Erklärung
des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 in einer
Rede vor dem amerikanischen Kongress erstmalig vier grundlegende Rechte der
Verbraucher formulierte:
- das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
- das Recht auf umfassende Information
- das Recht auf freie Wahl
- das Recht, gehört zu werden.
Diese Grundrechte wurden später erweitert um:
- das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse
- das Recht auf Entschädigung
- das Recht auf Verbraucherbildung
- das Recht auf eine intakte Umwelt
- das Recht auf politische Interessenvertretung
Quelle und weitere Infos: www.vzbv.de