Der elektronische Entgeltnachweis, kurz ELENA, ist im
Prinzip eine digitale Einkommensbescheinigung, die Arbeitgeber seit 1. Januar
2010 für ihre Beschäftigten jeden Monat an die Zentrale Speicherstelle (ZSS)
schicken. Betroffen sind diejenigen Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber zu einem Zweig
der Sozialversicherung Beiträge abführt.
Bei dem Verfahren werden ganze Datensätze übermittelt, die
ab 2012 von Behörden abgerufen werden können, um Anträge für Sozialleistungen
einfacher zu bearbeiten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang März die Ausgestaltung
der Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungsgemäß befunden hat, wurden die
Rufe nach einer kritischen Auseinandersetzung mit ELENA und der damit
verbundenen Datenerfassung laut. Selbst Datenschutzbeauftragte von Bund und
Ländern verlangen eine Prüfung.
Warum ELENA?
ELENA
soll Bürokratie abbauen und bei Arbeitgebern zu Kosteneinsparungen führen.
Hierzu das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Rund drei
Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen
in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber
öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten
Leistung nachweisen zu können. So ermittelt beispielsweise die
Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten
Arbeitsbescheinigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der
elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen
Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den
traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch
wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt.
Wie
funktioniert’s?
Die Datenerfassung läuft bereits,
die ZSS speichert noch alles verschlüsselt ab. Will ab 1. Januar 2012 jemand z.
B. Wohn-, Eltern- oder Arbeitslosengeld I beantragen, werden die Datensätze
dazu herangezogen. Zur Datenentschlüsselung und zum Abruf ist allerdings die Freigabe
des Betroffenen notwendig. Und das passiert mittels einer Signaturkarte.
Konkret: Der Antragsteller geht mit seiner Signaturkarte zur zuständigen
Behörde und löst damit die Identifikation und die Freigabe aus. Die Behörde
kann nun zur Abwicklung des Antrags auf die gespeicherten Daten zugreifen.
Wie
lautet die Kritik?
In punkto Datenschutz geht es vor allem darum, dass nicht
nur Namen, Anschrift, Versicherungsnummer, Geburtsdatum/-ort und Einkommen der
Arbeitnehmer gespeichert werden sollen, sondern auch andere als sensibel einzustufende
Daten, z. B. zum Streikverhalten, zu Fehlzeiten oder zu Abmahnungen. Kritiker
hinterfragen vor diesem Hintergrund die Sicherheit und Fehlerfreiheit des
Systems.
Über FoeBuD e.V. können sich Betroffene noch bis zum 25.
März an der Sammelklage beteiligen. Mehr als 13.800 bestätigte Teilnehmer sind
es bereits (Stand 18. März 2010, 16 Uhr). Infos dazu unter https://petition.foebud.org/ELENA