19. März 2010

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit Montag können Sie eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA mitzeichnen, den elektronischen Entgeltnachweis. Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft dazu insbesondere Arbeitnehmer/innen, Beamte, Soldaten und Richterinnen auf, da sie das Thema unmittelbar betrifft: Ihre Arbeitgeber übermitteln seit 1. Januar verschiedene Daten über sie an die sogenannte Zentrale Speicherstelle. Was damit beabsichtigt wird und was die Kritiker sagen, erfahren Sie heute im Überblick.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Ihre

Dunja Herrmann
Redakteurin Täglich durchblicken

PS: Alle kriegen die Krise - nur Sie nicht!


 
   Was ist ELENA?

Der elektronische Entgeltnachweis, kurz ELENA, ist im Prinzip eine digitale Einkommensbescheinigung, die Arbeitgeber seit 1. Januar 2010 für ihre Beschäftigten jeden Monat an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) schicken. Betroffen sind diejenigen Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber zu einem Zweig der Sozialversicherung Beiträge abführt.

Bei dem Verfahren werden ganze Datensätze übermittelt, die ab 2012 von Behörden abgerufen werden können, um Anträge für Sozialleistungen einfacher zu bearbeiten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang März die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungsgemäß befunden hat, wurden die Rufe nach einer kritischen Auseinandersetzung mit ELENA und der damit verbundenen Datenerfassung laut. Selbst Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern verlangen eine Prüfung.

Warum ELENA?
ELENA soll Bürokratie abbauen und bei Arbeitgebern zu Kosteneinsparungen führen. Hierzu das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können. So ermittelt beispielsweise die Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt.

Wie funktioniert’s?
Die Datenerfassung läuft bereits, die ZSS speichert noch alles verschlüsselt ab. Will ab 1. Januar 2012 jemand z. B. Wohn-, Eltern- oder Arbeitslosengeld I beantragen, werden die Datensätze dazu herangezogen. Zur Datenentschlüsselung und zum Abruf ist allerdings die Freigabe des Betroffenen notwendig. Und das passiert mittels einer Signaturkarte. Konkret: Der Antragsteller geht mit seiner Signaturkarte zur zuständigen Behörde und löst damit die Identifikation und die Freigabe aus. Die Behörde kann nun zur Abwicklung des Antrags auf die gespeicherten Daten zugreifen.

Wie lautet die Kritik?
In punkto Datenschutz geht es vor allem darum, dass nicht nur Namen, Anschrift, Versicherungsnummer, Geburtsdatum/-ort und Einkommen der Arbeitnehmer gespeichert werden sollen, sondern auch andere als sensibel einzustufende Daten, z. B. zum Streikverhalten, zu Fehlzeiten oder zu Abmahnungen. Kritiker hinterfragen vor diesem Hintergrund die Sicherheit und Fehlerfreiheit des Systems.

Über FoeBuD e.V. können sich Betroffene noch bis zum 25. März an der Sammelklage beteiligen. Mehr als 13.800 bestätigte Teilnehmer sind es bereits (Stand 18. März 2010, 16 Uhr). Infos dazu unter https://petition.foebud.org/ELENA


 
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