6. April 2010

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 1. April ist die jüngste Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Wissen Sie genau, was sich damit ändert? Unter anderem haben Sie als Verbraucher nun mehr Auskunftsrechte als früher: Sie erhalten auf Wunsch einmal pro Jahr eine kostenlose schriftliche Aufstellung der Daten, die Auskunfteien wie die Schufa über Sie gespeichert haben.

Die weiteren Gesetzesänderungen betreffen das sogenannte Scoring (= das Berechnen von Wahrscheinlichkeitswerten), das nach wie vor erlaubt ist. Außerdem dürfen künftig auch Geo-Scores zur Bewertung herangezogen werden. Was unter Scoring genau zu verstehen ist, werden Sie in der morgigen Ausgabe lesen können. Heute liegt mein Schwerpunkt auf der Schufa allgemein und der Möglichkeit, Informationen über sich selbst einzuholen. 

Es grüßt Sie

Ihre

Dunja Herrmann
Redakteurin Täglich durchblicken

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   Das weiß die Schufa über Sie

65 Millionen Personen, 440 Millionen Informationen, jährlich rund 91,5 Millionen Auskünfte und Nachmeldungen an 4.500 Vertragspartner und mehr als eine Million Eigenauskünfte an Verbraucher: der Schufa-Datenbestand ist bundesweit der größte Datenpool zur Beurteilung des aktuellen Zahlungsverhaltens der erwachsenen Bürger in Deutschland.

In den Beständen sind Daten wie Name, Adresse, Geburtsdaten, Girokonten, Kreditkarten, Leasingverträge oder Versandhandelskonten gespeichert. Nicht erfasst werden zum Beispiel Kontostände, Einkommen oder Geldanlagen. Laut Schufa erhalten die Datensätze von 93 % der gespeicherten Personen sogenannte positive Informationen, die zeigen, dass eine Person wirtschaftlich aktiv ist und dabei umsichtig und zuverlässig handelt.

Auf welcher Basis sammelt die Schufa Daten?
Grundlage für die Datensammlung ist die sogenannte „Schufa-Klausel“, die Sie aus vielerlei Verträgen kennen: Wenn Sie ein Konto einrichten, einen Mobilfunkvertrag unterschreiben, einen Kredit beantragen oder im Versandhandel bestellen, willigen Sie im Kleingedruckten ein, dass diese Informationen an die Schufa oder von dieser weitergegeben werden dürfen – das ist die „Schufa-Klausel“. Sie ist vom Bundesdatenschutzgesetz gedeckt: Es erlaubt die Weitergabe der Informationen immer dann, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Kreditgebers besteht – also eigentlich immer.

Und wie läuft das konkret ab?
Basierend auf dem Gegenseitigkeitsprinzip melden die Vertragspartner der Schufa – z.B. Banken, Versandhändler oder Handyanbieter – Informationen zum Kreditverhalten der Bürger ein und bekommen bei einer neuen Kreditanfrage Auskunft zur bisherigen Kreditbiografie des Verbrauchers. Damit stellt die Schufa dem Händler, bei dem auf Rechnung bestellt wird, schnell einen Teil der Informationen zur Verfügung, die für eine Kreditvergabe wesentlich sind. Der Vorteil laut Schufa: Diese Infos müsste der Verbraucher sonst selbst aufwendig beschaffen. Mithilfe der Schufa-Daten werden schnelle und einfache Vertragsabschlüsse möglich.

So erhalten Sie Einblick in Ihre Schufa-Daten
Für Sie als Verbraucher gut zu wissen: Sie haben das Recht, die Daten der Schufa über sich einzusehen sowie fehlerhafte Daten berichtigen zu lassen! Dazu benötigen Sie eine sogenannte Eigenauskunft, die Sie im Internet bestellen können. Ebenfalls wichtig zu wissen: Sie gehen damit kein Risiko ein! Denn die Praxis, das Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring einfließen zu lassen, hat die Schufa nach massiven Protesten vor einigen Jahren eingestellt.

Und so holen Sie Auskünfte ein:

  • Über das Internetportal www.meineschufa.de können Sie nach einer Registrierung direkt online Einsicht in die Daten nehmen. Eine Registrierung kostet seit dem 1. April 18,50 Euro und gilt zeitlich unbegrenzt.
  • Registrierte Nutzer des Internetportals können jederzeit online Einblick in die Daten nehmen. Wollen Sie darüber hinaus eine schriftliche Bonitätsauskunft bestellen, kostet das vergünstigt 7,80 Euro.
  • Auch wer sich nicht registrieren möchte, kann die Bonitätsauskunft über das Internetportal bestellen. Die Bonitätsauskunft kostet dann 18,50 Euro und wird per Post zugeschickt.
  • Die Bestellung einer kostenlosen Datenübersicht nach § 34 BDSG (neue Regelung) können Sie ebenfalls über www.meineschufa.de in die Wege leiten. Dazu ist keine Registrierung erforderlich. Alternativ können Sie die Übersicht formlos schriftlich bestellen beim Schufa-Verbraucherservicezentrum, Postfach 10 21 66, 44721 Bochum oder an einer der Verbraucherservicestellen per Formular anfordern.

 
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   Wofür steht "Schufa" überhaupt?

Der Name steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”. Die Idee dahinter ist einfach: Wer ein zuverlässiger Kunde ist und das belegen kann, bekommt leichter einen Kredit. Die Gründungsidee stammt aus den 1920er-Jahren. Damals lieferte das Unternehmen BEWAG (Berliner Städtische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft) zum Strom auch erste Kühlschränke und Kochplatten an die Berliner. Um den Bürgern diese Geräte auch auf Ratenzahlungsbasis anbieten zu können, war es notwendig, die Kreditwürdigkeit der Kunden einschätzen zu können. Die BEWAG erstellte eine Positivliste der regelmäßig zahlenden Kunden. Die Idee bewährte sich und 1927 wurde die Schufa als unabhängige Einrichtung gegründet.


 
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