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Liebe Leserin, lieber Leser,
am 1. April ist die jüngste
Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Wissen Sie
genau, was sich damit ändert? Unter anderem haben Sie als Verbraucher nun mehr
Auskunftsrechte als früher: Sie erhalten auf Wunsch einmal pro Jahr eine
kostenlose schriftliche Aufstellung der Daten, die Auskunfteien wie die Schufa
über Sie gespeichert haben.
Die weiteren
Gesetzesänderungen betreffen das sogenannte Scoring (= das Berechnen von
Wahrscheinlichkeitswerten), das nach wie vor erlaubt ist. Außerdem dürfen
künftig auch Geo-Scores zur Bewertung herangezogen werden. Was unter Scoring
genau zu verstehen ist, werden Sie in der morgigen Ausgabe lesen können. Heute
liegt mein Schwerpunkt auf der Schufa allgemein und der Möglichkeit,
Informationen über sich selbst einzuholen.
Es grüßt Sie
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Ihre
Dunja Herrmann
Redakteurin Täglich durchblicken |
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| Das weiß die Schufa über Sie |
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65 Millionen Personen, 440
Millionen Informationen, jährlich rund 91,5 Millionen Auskünfte und
Nachmeldungen an 4.500 Vertragspartner und mehr als eine Million Eigenauskünfte
an Verbraucher: der Schufa-Datenbestand ist bundesweit der größte Datenpool zur
Beurteilung des aktuellen Zahlungsverhaltens der erwachsenen Bürger in
Deutschland.
In den Beständen sind Daten
wie Name, Adresse, Geburtsdaten, Girokonten, Kreditkarten, Leasingverträge oder
Versandhandelskonten gespeichert. Nicht erfasst werden zum Beispiel
Kontostände, Einkommen oder Geldanlagen. Laut Schufa erhalten die Datensätze
von 93 % der gespeicherten Personen sogenannte positive Informationen, die
zeigen, dass eine Person wirtschaftlich aktiv ist und dabei umsichtig und
zuverlässig handelt.
Auf welcher
Basis sammelt die Schufa Daten? Grundlage für die Datensammlung ist
die sogenannte „Schufa-Klausel“, die Sie aus vielerlei Verträgen kennen: Wenn
Sie ein Konto einrichten, einen Mobilfunkvertrag unterschreiben, einen Kredit
beantragen oder im Versandhandel bestellen, willigen Sie im Kleingedruckten
ein, dass diese Informationen an die Schufa oder von dieser weitergegeben
werden dürfen – das ist die „Schufa-Klausel“. Sie ist vom Bundesdatenschutzgesetz
gedeckt: Es erlaubt die Weitergabe der Informationen immer dann, wenn ein
„berechtigtes Interesse“ des Kreditgebers besteht – also eigentlich immer.
Und wie läuft das konkret ab? Basierend auf dem Gegenseitigkeitsprinzip melden die
Vertragspartner der Schufa – z.B. Banken, Versandhändler oder Handyanbieter –
Informationen zum Kreditverhalten der Bürger ein und bekommen bei einer neuen
Kreditanfrage Auskunft zur bisherigen Kreditbiografie des Verbrauchers. Damit
stellt die Schufa dem Händler, bei dem auf Rechnung bestellt wird, schnell
einen Teil der Informationen zur Verfügung, die für eine Kreditvergabe
wesentlich sind. Der Vorteil laut Schufa: Diese Infos müsste der Verbraucher
sonst selbst aufwendig beschaffen. Mithilfe der Schufa-Daten werden
schnelle und einfache Vertragsabschlüsse möglich.
So erhalten Sie Einblick in Ihre Schufa-Daten Für Sie als Verbraucher gut zu wissen: Sie haben das Recht, die Daten der
Schufa über sich einzusehen sowie fehlerhafte Daten berichtigen zu lassen! Dazu
benötigen Sie eine sogenannte Eigenauskunft, die Sie im Internet bestellen
können. Ebenfalls wichtig zu wissen: Sie gehen damit kein Risiko ein! Denn die
Praxis, das Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring
einfließen zu lassen, hat die Schufa nach massiven Protesten vor einigen Jahren
eingestellt.
Und so holen Sie Auskünfte ein:
- Über das Internetportal www.meineschufa.de können Sie
nach einer Registrierung direkt online Einsicht in die Daten nehmen. Eine
Registrierung kostet seit dem 1. April 18,50 Euro und gilt zeitlich unbegrenzt.
- Registrierte Nutzer des Internetportals können
jederzeit online Einblick in die Daten nehmen. Wollen Sie darüber hinaus eine
schriftliche Bonitätsauskunft bestellen, kostet das vergünstigt 7,80 Euro.
- Auch wer sich nicht registrieren möchte, kann die
Bonitätsauskunft über das Internetportal bestellen. Die Bonitätsauskunft kostet
dann 18,50 Euro und wird per Post zugeschickt.
- Die Bestellung einer kostenlosen Datenübersicht nach §
34 BDSG (neue Regelung) können Sie ebenfalls über www.meineschufa.de in die
Wege leiten. Dazu ist keine Registrierung erforderlich. Alternativ können Sie
die Übersicht formlos schriftlich bestellen beim Schufa-Verbraucherservicezentrum,
Postfach 10 21 66, 44721 Bochum oder an einer der Verbraucherservicestellen per
Formular anfordern.
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| Wofür steht "Schufa" überhaupt? |
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Der Name steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung”. Die Idee dahinter ist einfach: Wer ein zuverlässiger Kunde
ist und das belegen kann, bekommt leichter einen Kredit. Die Gründungsidee
stammt aus den 1920er-Jahren. Damals lieferte das Unternehmen BEWAG (Berliner
Städtische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft) zum Strom auch erste Kühlschränke
und Kochplatten an die Berliner. Um den Bürgern diese Geräte auch auf
Ratenzahlungsbasis anbieten zu können, war es notwendig, die Kreditwürdigkeit
der Kunden einschätzen zu können. Die BEWAG erstellte eine Positivliste der
regelmäßig zahlenden Kunden. Die Idee bewährte sich und 1927 wurde die Schufa als
unabhängige Einrichtung gegründet.
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Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@simplifywissen.de
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