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Lieber Leser,

3-mal umziehen ist wie 1-mal abgebrannt - behauptet der Volksmund. Und daran ist etwas Wahres. Denn ein Umzug kann wirklich zu einer belastenden Nervenprobe werden: Liebgewordene Dinge gehen kauptt, Sie müssen Sachen einpacken, von denen Sie dachten, dass Sie sie lange weggeschmissen hätten. Sie müssen vielleicht sogar Ihre Kinder den Umzug schmackhhaft machen, die partout nicht weg wollen. In all diesem Stress sollten Sie wenigstens die klassischen Umzugsfehler vermeiden. Übrigens: warum nutzen Sie den "Neuanfang Umzug" nicht für einen Neuanfang beim Thema Geld? Hier mehr erfahren!

Ihr Oliver Mest
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Klassische Umzugsfehler vermeiden Klassische Umzugsfehler vermeiden
Stressfrei umziehen
Wenn Sie beim Umzug auf Freunde setzen, dann bedanken Sie sich auf jeden Fall mit einer exzellenten Vorbereitung. Packen Sie die Kisten nicht zu schwer, tauen Sie den Kühlschrank rechtzeitig ab und lassen Sie nicht Wäsche und Wasser vom letzten Spülgang noch in der Waschmaschine. mehr ...
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Umziehen und ausräumen: Was in der alten Wohnung wichtig ist
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Wohlfühlen in der neuen Wohnung: Was jetzt wichtig ist
Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihren Umzug perfekt vorzubereiten. In der Liste sehen Sie, wann Sie was bei Ihrem Umzug in der neuen Wohnung vorbereitet haben sollten.
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Grundsätzlich sind die Kosten für eine Privatschule steuerlich absetzbar – wenn auch in einem engen Rahmen. So dürfen Schulgeldzahlungen nur zu 30 % abgesetzt werden, wobei der Abzug auf 5.000 Euro pro Jahr und Kind begrenzt ist. Doch was gilt beim Besuch spezieller Schulen? mehr ...
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Hausratversicherung und Einbruch Hausratversicherung und Einbruch
Stehlgutliste schnell einreichen
Wer Opfer eines Einbruchsdiebstahls wird, muss so schnell wie möglich die Liste der gestohlenen Sachen bei der Polizei einreichen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (AZ: 8 U 1635/09) ist das Einreichen dieser Stehlgutliste eine spontane Pflicht des Bestohlenen. mehr ...
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Wenn es nach einem Versicherungsschaden wie z. B. einem Einbruch darum geht, dass die Versicherung zahlen soll, müssen Sie in der Lage sein, den Schaden nachzuweisen. Neben Quittungen und Rechnungen hilft dabei eine Investarliste des Haushalts, in der Ihr gesamter Hausrat verzeichnet ist. mehr ...
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