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Der Postbank-Skandal: Was die Vermittler über Kunden wussten

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Postbank hat auf Kritik der Zeitschrift Finanztest am mangelhaften Datenschutz reagiert und ihren freien Vertriebsmitarbeitern den Zugang zu ihren Datenbanken versperrt. Das war auch dringend geboten. Denn das System machte die Postbankkunden zu gläsernen Menschen. Finanztest dokumentiert das System unter www.test.de/postbank ausführlich. Die Erkenntnisse im Einzelnen finden Sie hier im Geldletter.

Mit freundlichen Grüßen


Oliver Mest
Chefredakteur simplify Geldletter

Empfehlung der Redaktion: "Das simplify Notfallbuch" – neu und exklusiv!

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Kennen Sie auch einen Moment, der Ihnen so richtig peinlich war? Tatsächlich kommen alle Menschen früher oder später einmal in eine solche Situation. Peinlichkeiten sind einfach menschlich, sie entstehen immer wieder und sie sind nicht vorherzusehen. Peinliche Situationen können Sie also nicht gänzlich verhindern.

Aber Sie können lernen, mit diesen Momenten souverän umzugehen. "Das simplify Notfallbuch – Peinliche Situationen mit Gelassenheit meistern“ liefert Ihnen die besten Tipps und Anregungen, um den typischen Peinlichkeitsfallen des Alltags effektiv zu begegnen und Ihr bisheriges Verhalten gezielt zu verändern.

Was die Postbank-Vermittler über Sie wissen

Die Postbank-Vertriebsgesellschaft hat ihre Mitarbeiter angehalten, die Kontodaten der Kunden ganz gezielt für den Verkauf von Postbank-Produkten durchzusehen. Laut internen Anweisungen sollen die Vermittler vor einem Kundenkontakt die Kontoumsätze der letzten 100 Tage sichten und dabei auf „Geldeingänge, Versicherungen, Steuererstattungen, Überweisungen an andere Banken“ achten.

Gesehen haben die Berater auch alle Kontoumsätze. Sie konnten erkennen, wie hoch das monatliche Einkommen des Kunden ist, welche monatlichen Beiträge er für Versicherungen zahlt, welche Summe auf seinem Sparkonto liegt und was für Umsätze er mit seinem Anlagekonto macht. All das sind Informationen, die ein Vermittler im Beratungsgespräch gut gebrauchen kann und die einen tiefen Einblick in das Leben der Kunden ermöglichen. Wer ins Girokonto sehen kann, der weiß über intime Sachverhalte Bescheid. So lässt sich leicht erkennen, ob ein Kunde Ware in einem Sexshop bestellt hat oder ob ein Ehemann seiner Freundin die Miete überweist.

Sieht ein Berater, dass der Kunde einen Bausparvertrag der zur Postbank gehörenden BHW-Bausparkasse bespart, kann er sich den Vertrag ohne weiteres online bei der BHW unter dem Stichwort „Cockpit“ ansehen – inklusive des Schriftwechsels, den der Kunde mit seiner Bausparkasse geführt hat. Neben der Einsicht in die bundesweite Datenbank erhält jeder Berater für seine Arbeit von seinem Vertriebsdirektor oder Gebietsdirektor Girokontodaten von Kunden aus seinem Vertriebsgebiet. Je nach Gebietsgröße handelt es sich um 800 bis 1.000 Kundendaten. Die Datensätze dieser Kunden werden für die Mitarbeiter in ein sogenanntes Kampagnentool eingespeist.

System macht auf größere Geldbeträge aufmerksam
Dieses Kampagnentool filtert größere Geldbeträge heraus, die auf einem Kundenkonto eingehen. Zudem unterscheidet es zwischen Select-Premium-Kunden, Stamm- und Nichtstammkunden. Für den Berater sind sie mit gelben, grünen und blass-grünen Männchen kenntlich gemacht. Stammkunden wiederum sind in BHW- und Postbank-Stammkunden sowie in „Überschneider“ eingeteilt. Überschneider sind Kunden, die BHW- und Postbankprodukte abgeschlossen haben.

Schnelle Bearbeitung der Kundendaten wird kontrolliert
Geht auf einem Kundenkonto ein größerer Betrag ein, sind die Berater angehalten, sich umgehend beim Kunden zu melden und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Der Bearbeitungsstand der Kundendateien werde durch einen Vorgesetzten des Vertriebs ständig kontrolliert, erklärte ein Postbank-Berater aus Leipzig.

Hellgrünes Kästchen steht für „Vertrag verkauft“
Die Kontrolle der Arbeit der Berater funktioniere über ein Kästchensystem, deren Farben von dunkelrot über gelb bis hellgrün reichten. Dunkelrot stehe für „nicht bearbeitet“, gelb für „Kunde nicht erreicht“, hellgrün für „Vertrag verkauft“. Ändert sich die Farbe des Kästchens nach dem Eingang einer Nachricht über den Eingang eines Geldbetrags nicht binnen fünf Tagen, bekommen die Berater Ärger mit ihren Vorgesetzten. Um diesem Ärger zu entgehen, hätten viele Vermittler das Bearbeitungs-Kreuzchen einfach gesetzt, ohne wirklich etwas getan zu haben, berichten Postbankvermittler. Einige berichten sogar von regelrechtem Mobbing. Berater, die nicht genügend Verträge verkauften, würden als „Schwachmaten“ beschimpft.

Dagegen würden Berater gelobt, die Kunden viele Verträge aufschwatzten – egal, ob der Kunde diese braucht. Das Motto laute „Verkaufen, verkaufen, verkaufen“, um möglichst viele Provisionen für Vertragsabschlüsse zu verdienen. Weil die Vorgesetzten im Vertrieb von jeder Provision eines untergeordneten Beraters einen Teil abbekommen, sei der Verkaufsdruck von oben nach unten enorm, berichten Postbank-Finanzberater.

Warum wohnen Sie eigentlich nicht in den eigenen 4 Wänden?

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Wussten Sie, dass Sie sich ein Haus für 250.000 Euro bei langer Zinsbindung schon für rund 900 Euro im Monat leisten können? Das ist weniger, als viele an Miete zahlen!

Kindergeld: Semestergebühren mindern Einkommen

Wenn studierende Kinder einen Nebenjob haben und mehr als 7.680 Euro im Jahr verdienen, ist der Kindergeldanspruch in Gefahr. Häufig entzündet sich dann mit der Kindergeldkasse der Streit darüber, ob die Semestergebühren das Einkommen mindern können. Ja, sagt das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 9 K 4245/07 Kg), diese Kosten können als besondere Ausbildungskosten abgezogen werden, weil ansonsten eine Rückmeldung nicht möglich ist und das Studium nicht fortgesetzt werden darf. Ähnlich hatte bereits auch das Finanzgericht München entschieden (AZ: 5 K 2929/07).

Kennen Sie sich wirklich gut genug aus, um bei allen Geldangelegenheiten richtig durchzublicken?

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Kfz-Versicherung auch nach dem Aussteigen noch zuständig?

Auch wenn ein Autofahrer bereits geparkt hat und ausgestiegen ist, kann ein von ihm verursachter Schaden ein Fall für seine Kfz-Haftpflichtversicherung sein. Das hat das Landgericht Köln (AZ: 24 S 42/06) entschieden. In dem Fall hatte ein Mann nach dem Parken einen Motorroller umgesetzt, der dicht neben seinem Wagen stand. Nachdem er den Roller dabei beschädigt hatte, meldete er den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung. Die wollte aber nicht zahlen und verwies den Mann an seine Kfz-Versicherung. Zu Recht, wie die Kölner Richter entschieden. Obwohl der Fahrer schon ausgestiegen war, sahen die Richter einen direkten Zusammenhang zwischen dem Gebrauch des Autos und dem Umsetzen des Rollers. Erst dadurch sei das Parken abgeschlossen worden. Pech für den Mann, denn bei einer Schadensregulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung wird nicht nur ein Selbstbehalt fällig, sondern ggf. steigt auch noch die Prämie an.

Hallo, wie geht es Ihnen eigentlich?

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Darüber haben Sie lange nicht mehr nachgedacht? – Kein Wunder, denn der Alltag "zwingt" uns förmlich dazu, unser eigentliches Ich zu vergessen. Wir nehmen immer mehr Dinge in Kauf, die uns auf Dauer nicht glücklich machen. Wir sagen oft Dinge, die wir gar nicht meinen. Wir tun oft Dinge für andere, die wir eigentlich gar nicht tun wollen, etc. etc.

Kommt Ihnen das bekannt vor? Möchten Sie es ändern? Wir helfen Ihnen, Ihre innere Klarheit zu gewinnen, zu Ihrer inneren Mitte zu finden – ein Weg voller wunderbarer Entdeckungen!

Finanzielle Unterstützung für Geschwister: Steuerlich absetzbar oder nicht?

Oft helfen Geschwister sich finanziell aus – aber ist das steuerlich absetzbar. In einem vom Bundesfinanzhof (AZ: III B 28/07) entschiedenen Fall hatte ein Mann für seinen Bruder nicht nur eine Krankenhausrechnung in Höhe von 2.500 Euro übernommen, sondern zusätzlich noch einen Schadensersatzanspruch beglichen und ein Darlehen übernommen. Die insgesamt 20.000 Euro wollte der Mann als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, weil er sich von seiner Familie unter Druck gesetzt fühlte. Die Richter wollten das jedoch nicht anerkennen. Unterhaltsleistungen können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn der Empfänger gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Das ist aber bei Geschwistern nicht der Fall, sodass die Kosten nicht als Unterhaltsersatz steuerlich geltend gemacht werden können.



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